Vorsorgeuntersuchungen Baby: U2, U3 und U4 – Termine, Ablauf und was mitbringen
Wann U1, U2, U3 und U4 stattfinden, was untersucht wird, was Sie zur U3 mitbringen und welche Fragen sich lohnen: die Früherkennungsuntersuchungen in den ersten Lebensmonaten.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle medizinische Beratung. Konsultieren Sie bei Fragen zu Ihrem Kind immer Ihren Kinderarzt.
Quellen: WHO, CDC, AAP und NHS. Empfehlungen unterscheiden sich je nach Land — für Deutschland siehe die DGKJ und kindergesundheit-info.de.
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In den ersten Wochen begleiten zwei Stellen Ihr Baby: die Hebamme zu Hause und die Kinderarztpraxis mit den Früherkennungsuntersuchungen, den „U-Untersuchungen“. Hier lesen Sie, wann welche Untersuchung ansteht, was dort laut G-BA und BIÖG geprüft wird und was Sie mitbringen und fragen können.
Die Informationen sind allgemein. Wann genau Ihre Praxis Ihnen einen Termin gibt und was sie im Einzelfall untersucht, besprechen Sie mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt. Den Termin für Ihr Baby rechnet der U-Untersuchungen-Rechner aus dem Geburtsdatum aus.
Die Untersuchungen im Überblick
| Untersuchung | Zeitraum | Schwerpunkt laut G-BA |
|---|---|---|
| U1 | Direkt nach der Geburt | Neugeborenen-Erstuntersuchung: Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexe; Screenings zu Herzfehlern, Stoffwechsel und anderem sowie Hörscreening |
| U2 | 3. bis 10. Lebenstag | Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen |
| U3 | 4. bis 5. Lebenswoche | Entwicklung der Reflexe, Motorik, Gewicht und Reaktionen, Organe und Hüften, Abfrage des Trinkverhaltens |
| U4 | 3. bis 4. Lebensmonat | Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und Haut, Wachstum, Motorik und Nervensystem |
| U5 | 6. bis 7. Lebensmonat | Wie U4: Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und Haut, Wachstum, Motorik und Nervensystem |
Die Zeiträume haben laut kindergesundheit-info.de einen Grund: Die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen sind nur in einer bestimmten Altersspanne erfolgversprechend. Die U3 in der vierten bis fünften Lebenswoche ist zum Beispiel wichtig, um eine mögliche Fehlstellung der Hüftgelenke rechtzeitig zu entdecken. Auch für Frühgeborene gelten die Zeiträume; die Frühgeburtlichkeit wird bei den Untersuchungen berücksichtigt.
Hebamme zu Hause: die Nachsorge neben den U-Untersuchungen
Zwischen den Untersuchungen in der Praxis kommt die Hebamme zur Nachsorge zu Ihnen. Sie achtet laut familienplanung.de besonders in den ersten zehn Tagen auf den Gesundheitszustand des Kindes, seine allgemeine Entwicklung, sein Trinkverhalten, seine Ausscheidungen und sein Gewicht, schaut, ob der Nabel abheilt, und informiert über die anstehenden kinderärztlichen Untersuchungen. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Laut kindergesundheit-info.de haben Sie bis zum elften Tag nach der Geburt Anspruch auf täglich mindestens bis zu zwei Besuche und danach bis zum Ablauf von zwölf Wochen auf bis zu 16 weitere Besuche. Informieren Sie Ihre Hebamme rechtzeitig; wenn Sie noch keine haben, hilft Ihnen die Entbindungsklinik.
U1 und U2: die ersten Tage
Die U1 ist die Neugeborenen-Erstuntersuchung direkt nach der Geburt. Mit ihr bekommen Sie das Gelbe Kinderuntersuchungsheft. Laut kindergesundheit-info.de soll der Test auf kritische angeborene Herzfehler nach der 24. bis zur 48. Lebensstunde erfolgen, die Blutuntersuchung auf Stoffwechselstörungen und Mukoviszidose zwischen der 36. und 72. Lebensstunde und der Hörtest bis zur 72. Lebensstunde.
Die U2 ist die erste ärztliche Grunduntersuchung „von Kopf bis Fuß“ und soll drei bis spätestens zehn Tage nach der Geburt stattfinden, meist in der Entbindungsklinik. Dabei wird Ihr Baby gewogen und gemessen und gründlich untersucht, unter anderem auf Haut, Sinnesorgane, Brust- und Bauchorgane, Geschlechtsorgane, Kopf und Skelettsystem mit Muskeln und Nerven. Sie werden zu Stillen und Ernährung beraten, zu Vitamin D (laut kindergesundheit-info.de wird es ab der zweiten Lebenswoche gegeben) und Fluorid sowie zu Maßnahmen, die das Risiko eines plötzlichen Kindstodes vermindern. Vitamin K erhalten Babys in der Regel bei den ersten drei Früherkennungsuntersuchungen. Mehr zu Vitamin D beim Baby.
U3 (4. bis 5. Lebenswoche): was wird gemacht?
Die U3 ist laut kindergesundheit-info.de meist die erste Untersuchung in der ärztlichen Praxis. Vereinbaren Sie den Termin möglichst bald nach der Geburt. Das erwartet Sie:
- Eine gründliche körperliche Untersuchung, zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke, um eventuelle Fehlstellungen rechtzeitig zu behandeln.
- Die Ärztin oder der Arzt achtet zum Beispiel darauf, ob Ihr Baby in Bauchlage den Kopf halten kann, die Hände spontan öffnet oder aufmerksam in nahe Gesichter schaut.
- Wie bei U1 und U2 wird auf eine behandlungsbedürftige Gelbsucht geachtet; eine blasse Stuhlfarbe ist ein Hinweis auf die Notwendigkeit einer Behandlung (Stuhlfarbkarte im Gelben Heft).
- Sie werden gefragt, ob es Auffälligkeiten beim Schlafen, Trinken, bei der Verdauung oder im sonstigen Verhalten Ihres Babys gibt.
- Beratung zu Stillen und Ernährung, Vitamin D und Fluorid, Maßnahmen gegen den plötzlichen Kindstod, Unfallverhütung und dazu, wie Sie sich verhalten können, wenn Ihr Baby besonders viel schreit.
- Eine ausführliche Beratung zu Impfungen. Falls die erste Teilimpfung vor der nächsten Früherkennungsuntersuchung erfolgen soll, vereinbaren Sie am besten jetzt schon einen Extratermin (Impfung mit 2 Monaten).
Fühlen Sie sich überfordert, erschöpft oder niedergeschlagen, sprechen Sie laut kindergesundheit-info.de bei der U3 mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt darüber; auch zu regionalen Unterstützungsangeboten wie den Frühen Hilfen werden Sie informiert. Wie sich Gewicht und Trinken einschätzen lassen, steht in Bekommt mein Baby genug Milch?
U4 (3. bis 4. Lebensmonat) und U5
Bei der U4 steht laut kindergesundheit-info.de die körperliche und geistige Entwicklung im Vordergrund. Die Ärztin oder der Arzt achtet darauf, ob sich Ihr Baby altersgerecht entwickelt, wie es sich bewegt und ob es hören und sehen kann; es interessiert auch, wie Sie und Ihr Baby miteinander im Kontakt sind. Bei der körperlichen Untersuchung wird kontrolliert, ob die Fontanelle ausreichend groß ist. Zur U4 werden Impfungen angeboten; spätestens jetzt erfolgen die ersten Impfungen. Besprochen werden außerdem Ernährung und Verdauung, Maßnahmen gegen den plötzlichen Kindstod, Unfallverhütung, Schreien und Schlafen, Sprachförderung durch häufiges Sprechen und Singen sowie Vitamin D und Fluorid.
Die U5 im 6. bis 7. Lebensmonat schaut erneut auf den körperlichen Entwicklungsstand und prüft mit bestimmten Tests die Augen; dabei wird auch auf die kostenlose zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung Z1 (6. bis 9. Lebensmonat) aufmerksam gemacht.
Was Sie mitbringen und was Sie fragen können
- U1: Gesundheitskarte und Mutterpass.
- U2 und U3: die Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte der Eltern) und das Gelbe Kinderuntersuchungsheft mit Teilnahmekarte.
- U4: die Krankenversicherungskarte des Kindes, den Impfausweis und das Gelbe Heft mit Teilnahmekarte.
- Fragen und Beobachtungen: Schreiben Sie sich vorher Stichworte auf (kindergesundheit-info.de). Das Gelbe Heft enthält zu jeder Untersuchung eine Elterninformation und bietet laut kindergesundheit-info.de Platz, Fragen aufzuschreiben.
Fragen, die sich laut den Elterninformationen zur U3 und U4 lohnen: Schlaf, Trinken und Verdauung, wie Sie mit viel Schreien umgehen, Vitamin D und Fluorid, die nächsten Impftermine und regionale Hilfen. Bei Sorgen, dass sich Ihr Kind langsamer entwickelt, sprechen Sie die Ärztin oder den Arzt unbedingt an: Als Mutter oder Vater erleben Sie Ihr Kind jeden Tag.
Das Gelbe Heft bewahren Sie laut kindergesundheit-info.de mindestens bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes auf. Es enthält vertrauliche Informationen, Kita, Schule oder Jugendamt dürfen nicht verlangen, es einzusehen; die abklappbare Teilnahmekarte genügt als Nachweis. Alle gesetzlichen und viele private Krankenkassen bieten es auch elektronisch an (eU-Heft, im Rahmen der elektronischen Patientenakte).
Kosten und Fristen
Die Untersuchungen gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kosten werden laut kindergesundheit-info.de übernommen, wenn die entsprechenden Zeitspannen eingehalten werden. Sind die Fristen nicht einzuhalten, setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Auch die empfohlenen Impfungen sind kostenlos.
Häufige Fragen
U3 Untersuchung: Was wird gemacht?
Die U3 findet in der 4. bis 5. Lebenswoche statt. Laut G-BA werden dabei die altersgemäße Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen geprüft, die Organe und die Hüften untersucht und das Trinkverhalten abgefragt. Nach kindergesundheit-info.de werden die Hüftgelenke mit Ultraschall überprüft; die Ärztin oder der Arzt achtet außerdem auf eine behandlungsbedürftige Gelbsucht, fragt nach Schlaf, Trinken, Verdauung und Verhalten Ihres Babys und berät zu Ernährung, Vitamin D, Fluorid, Impfungen und Maßnahmen, die das Risiko eines plötzlichen Kindstodes mindern.
Was muss ich zur U3 mitbringen?
Laut kindergesundheit-info.de bringen Sie zur U3 die Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte der Eltern) und das Gelbe Kinderuntersuchungsheft mit Teilnahmekarte mit. Zur U4 kommen die Krankenversicherungskarte des Kindes und der Impfausweis hinzu. Notieren Sie sich vorher Stichworte und Fragen, die Sie ansprechen möchten.
Wann ist die U4 und was wird untersucht?
Die U4 liegt im 3. bis 4. Lebensmonat. Im Vordergrund stehen laut kindergesundheit-info.de die körperliche und geistige Entwicklung: Die Ärztin oder der Arzt beobachtet, wie sich Ihr Baby bewegt, prüft Hören und Sehen, schaut auf den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Baby und kontrolliert, ob die Fontanelle ausreichend groß ist. Zur U4 werden Impfungen angeboten; spätestens jetzt erfolgen die ersten Impfungen. Auch Probleme beim Trinken und Schlafen können Sie ansprechen.
Wer macht die U2 – die Klinik oder die Kinderarztpraxis?
Für die meisten Neugeborenen findet die U2 zwischen dem 3. und 10. Lebenstag in der Entbindungsklinik statt. Sind Sie nach einer Haus- oder ambulanten Geburt schon zu Hause, müssen Sie laut kindergesundheit-info.de sehr bald selbst einen Termin in einer ärztlichen Praxis vereinbaren, vor allem, wenn die Neugeborenen-Tests (Hörtest, Stoffwechsel-Screening) noch anstehen; ansonsten kann die U2 auch bis zum 10. Lebenstag stattfinden.
Sind die U-Untersuchungen Pflicht, und wer bezahlt sie?
Die Untersuchungen U1 bis U9 sind laut kindergesundheit-info.de freiwillig, jedes Kind hat darauf aber einen gesetzlichen Anspruch. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen, wenn die vorgesehenen Zeitspannen eingehalten werden; können Sie sie nicht einhalten, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf. Die Teilnahmekarte im Gelben Heft belegt bei Bedarf, zum Beispiel gegenüber Kita oder Jugendamt, dass die Untersuchungen wahrgenommen wurden.
Quellen: G-BA: Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie), Untersuchungen im Überblick · kindergesundheit-info.de (BIÖG): Früherkennungs- und Vorsorgetermine 0–6 Jahre und J1 · kindergesundheit-info.de (BIÖG): Früherkennung und Vorsorge · kindergesundheit-info.de (BIÖG): U1-Untersuchung · kindergesundheit-info.de (BIÖG): U2-Untersuchung · kindergesundheit-info.de (BIÖG): U3-Untersuchung · kindergesundheit-info.de (BIÖG): U4-Untersuchung · kindergesundheit-info.de (BIÖG): U5-Untersuchung · kindergesundheit-info.de (BIÖG): Das Gelbe Heft · kindergesundheit-info.de (BIÖG): Hebammenbetreuung · familienplanung.de (BIÖG): Wochenbett-Betreuung durch die Hebamme
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